Ablauf der Eichfrist für Unterzähler aus dem Jahr 2016

Marktredwitz, 2. Dezember 2022. Mit Ablauf des 31.12.2022 verlieren alle im Jahr 2016 geeichten Kaltwasser-Unterzähler ihre Eichgültigkeit, sodass das Kommunalunternehmen Marktredwitz für diese ab 2023 keinen Abzug für beispielsweise die Gartenbewässerung verwendeten Wassers von der Schmutzwassermenge mehr gewähren darf. Betroffene Hauseigentümer haben bereits Mitte Oktober Erinnerungsschreiben für den Austausch der ablaufenden Kaltwasser-Unterzähler erhalten.

Es wird darum gebeten, die Unterzähler auf Eichgültigkeit, entsprechend des Mess- und Eichgesetzes, sowie der Mess- und Eichverordnung zu prüfen. Sofern der Unterzähler das Eichjahr 2015 oder früher trägt beziehungsweise einer der Betroffenen für einen Unterzähler mit dem Eichjahr 2016 kein Erinnerungsschreiben erhalten hat, soll unverzüglich Kontakt mit dem Kommunalunternehmen Marktredwitz aufgenommen werden.

Das Kommunalunternehmen weist darauf hin, dass für nicht ordnungsgemäß angemeldete Unterzähler ein Abzug nicht erfolgen kann, da der Zählerstand bei Anmeldung maßgeblich ist.

Bei Fragen steht das Kommunalunternehmen Marktredwitz unter 09231/501-900 gerne zur Verfügung.

Quelle: Stadt Marktredwitz 02.12.2022

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