Marktredwitz, 8. November 2022. Bereits im Jahr 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetztes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung. Gemeldet werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden, braucht nicht begründet werden und kann direkt beim Einwohnermeldeamt der Stadt Marktredwitz (Bahnhofsstraße 14, 95615 Marktredwitz) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wird, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
Quelle: Stadt Marktredwitz 08.11.2022
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