Winterdienst appelliert an Verkehrsteilnehmer

Marktredwitz, 20. Dezember 2022. Der Winter ist angebrochen – die starken Minusgrade hinterlassen mit viel Schnee und Glatteis vor allem auf den Straßen ihre Spuren.

Der Winterdienst der Stadt Marktredwitz appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmer: Leider kommt es häufig vor, dass parkende Fahrzeuge am Straßenrand die Durchfahrt der Räumfahrzeuge erschweren oder sogar verhindern. Zum einen stellen nicht geräumte Straßen eine erhebliche Gefahr da, zum anderen müssen Strecken deshalb mehrfach abgefahren sowie auf verengten Wegen gewendet werden.

Der Winterdienst ist von frühmorgens bis spätnachts im Einsatz, um für eine gute und sichere Basis im Straßenverkehr zu sorgen. Es wäre eine große Erleichterung, wenn die Verkehrsteilnehmer darauf achten würden, dass beim Parken keine verengten Stellen entstehen. Zudem wird darum gebeten, dass Fahrradfahrer immer gut beleuchtet unterwegs sein sollten, um auch hier eine Gefahr zu vermeiden.

Die Stadt möchte Haus- und Grundstücksbesitzer außerdem auf die Vorschriften der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“ hinweisen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage besteht für Gehbahnen eine Räum- und Streupflicht. Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gilt die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist. Die Sicherungsflächen sind bei Schnee und Glättebildung durch Räumen und Streuen auf eigene Kosten in einem sicheren Zustand zu halten.

Die Gehbahnen sind gründlich von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Splitt, Sand und – soweit in Ausnahmefällen erforderlich – auch mit Tausalz (jedoch nicht mit ätzenden Stoffen) zu bestreuen. Bei der Beseitigung von Schnee und Eis dürfen ungeeignete, namentlich spitze Werkzeuge, nicht verwendet werden. Flächen sind an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr verkehrssicher zu halten, sodass diese ohne Gefahr benutzbar sind. Die Räum- und Streuarbeiten sind nötigenfalls mehrmals am Tag vorzunehmen.

Ablagerungen von Schnee und Eis haben so am Rand der Geh- und Fahrbahn zu erfolgen, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird und Schneewasser ungehindert abfließen kann. Hydrantendeckel, Schieberklappen der Gas- und Wasseranschlüsse, Straßenrinnen und Wassereinläufe sind unbedingt von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Tauwetter ist Schneematsch auf Gehwegen sofort zu entfernen.

Auf keinen Fall dürfen zusätzliche Schneemengen von Dächern, Höfen oder Vorgärten auf einer öffentlichen Straße oder am Fahrbahnrand abgelagert werden. Es ist Sache der Anlieger, für die Abfuhr der Schneemengen von eigenen Grundstücken zu sorgen oder diese dort zu belassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Streumaterial aus den Streukästen der Stadt Marktredwitz nur in Notfällen entnommen werden darf. Verboten ist ferner das Rodeln und Schlittschuhlaufen auf öffentlichen Verkehrswegen oder Plätzen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann mit einer Geldbuße belegt werden. Der Vollzug der Gemeindeverordnung wird durch die Polizei und die Verantwortlichen des Winterdienstes der Stadt Marktredwitz überwacht.

Presseservice Stadt Marktredwitz 20.12.2022 Foto: Stadt Marktredwitz

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